Im Rahmen seines Zukunftsinvestitionsprogramms fördert das Bundesumweltministerium Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung umweltschonender Energieformen im Bereich der nichtnuklearen Energienutzung. Gefördert werden die Geothermische Stromerzeugung und ökologische Begleitforschung in den Bereichen Nutzung der Windenergie, Brennstoffzellen und Biomasse. Im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden seit Januar 2001 umfangreiche Investitionen gefördert, die zur Senkung des Energieverbrauchs in bestehenden Gebäuden (Errichtung vor 1979) beitragen. Bis 2005 stehen für dieses Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau insgesamt 2 Mrd. DM aus Bundesmitteln zur Verfügung, die zur Senkung der Marktzinsen um bis zu 3 % verwendet werden. Finanziert werden Maßnahmenpakete, die eine Erneuerung der Heizung und Fenster sowie eine Wärmedämmung vorsehen und zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 40 kg pro m2 Wohnfläche und Jahr führen. Bei rechnerischem Nachweis der Mindest-CO2-Einsparung können auch andere Maßnahmen, u.a. zur Nutzung erneuerbarer Energien, gefördert werden. Der zinsbegünstigte Kreditbetrag beträgt maximal 250 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Hinweis: Für kleine Sanierungsmaßnahmen stehen weiterhin Fördermittel im KfW-CO2-Minderungsprogramm zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.co2online.de bzw. unter tel. 01801 / 33 55 77. Förderung von Photovoltaikanlagen ab 1 kWp mit zinsverbilligten Darlehen durch das Bundesministerium für Wirtschaft (100.000-Dächer-Programm). Die Darlehen werden mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren (2 Jahre tilgungsfrei) vergeben. Antragsteller können Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend EU-Definition) sein. Eine Kumulierbarkeit mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich (allerdings verringert sich dann der Förderanteil). Anträge sind auf Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Mit der Abgabe ist der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages nachzuweisen. Die Darlehen werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Postfach 11 11 41, 60048 Frankfurt/M.) zur Verfügung gestellt. Hotline: tel. 069 / 7431-4340, fax -3994, e-mail: kfw.vsb@kfw.de. Neue Richtlinien vom 17.03.2001; die jeweils aktuellen Zinssätze der KfW können abgefragt werden unter Faxabruf 069/74 31 - 42 14. Weitere Informationen: http://www.100000daecher.de Marktanreizprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien durch das Bundesministerium für Wirtschaft. Gefördert werden Sonnenkollektoren, Kleinstwasserkraftanlagen, PV-Anlagen für Schulen, Biomassefeuerung und Biogasanlagen sowie oberflächennahe Geothermieanlagen. Anträge können bis zum 15.10.2002 gestellt werden von Privatpersonen, freiberuflich Tätigen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Energiedienstleistern (Contractoren). Die Förderung wird in Form eines Zuschusses oder Darlehens gewährt. Informationen zu Zuschüssen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 414/415, Postfach 5171, 65726 Eschborn, tel. 06196 / 908-625 (Service-Telefon), fax - 800, e-mail: solar@bafa.de. Informationen zu Darlehen: Kreditanstalt für Wiederaufbau, Postfach 11 11 41, 60048 Frankfurt/M., tel. 01801 / 33 55 77. Informationen zu allgemeinen Fragen: Informationsdienst BINE, tel. 0228 / 923 79-14. Fax-Abruf-Nummern für: Alle Formulare können auch von der Internet-Seite des Bundesamtes für Wirtschaft heruntergeladen werden. Richtlinien vom 23.07.01 pdf-Format Info-Broschüre des BMWi (pdf-Format); in Teilen ist diese Broschüre nicht mehr aktuell ! Vor-Ort-Beratung zum Energiesparen und Anwendung Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Die Förderung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Programm läuft bis 31.12.2004. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sowie der Zuschuss richtet sich nach dem Haustyp und der Zahl der Wohneinheiten. Geänderte Richtlinie vom 12.12.2002 Listen von Vor-Ort-Energieberatern unter: http://www.bafa.de/1/de/aufgaben/energie/espa.htm Informationen zu Energieprogrammen der Europäischen Union. Eigenheimzulagengesetz (pdf-Format) i. d. Fassung vom 26.3.1997. Gefördert wird die Anschaffung von Solar-, Wärmerückgewinnungs- und Wärmepumpenanlagen bei Kauf oder Herstellung von Wohnungen zur Eigennutzung. Informationen: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Pressereferat, 53179 Bonn, Deichmanns Aue, tel. 0228 / 337 30 - 50, fax - 66. Die Förderung ist bis Ende 2002 verlängert worden. Programme der Deutschen Ausgleichsbank Eine Übersicht der Förderprogramme des Bundes und der Länder im Bereich Solarenergie lässt sich im Solarinfo-Dienst finden oder per fax-Service abrufen: 030 / 01909-700 20. |